Die von der Europäischen Union erlassene INSPIRE-Richtlinie stellt über die Grundprinzipien hinaus konkrete Anforderungen an die EU-Mitgliedsstaaten: So werden alle Mitgliedsländer verpflichtet, GDIs aufzubauen und zu betreiben. Diese Geodateninfrastrukturen müssen folgende Leistungen erfüllen: Sie müssen Geodaten zu bestimmten Themen zur Verfügung stellen. Diese Themen werden in den drei Anhängen zur INSPIRE-Richtlinie definiert. Ferner müssen die Mitgliedsländer für die Bereitstellung von Metadaten und Suchdiensten für Metadaten sorgen, ebenso für deren regelmäßige Aktualisierung. Sie haben den Aufbau von Organisationsstrukturen zu gewährleisten, damit eine Koordinierung möglich wird; außerdem müssen sie den Aufbau und den Betrieb geeigneter Netzwerkdienste und Technologien sicherstellen. Sie haben Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Geodaten zu treffen; und schließlich obliegt ihnen die Überwachung der laufenden Umsetzungsprozesse mit samt der Berichterstattung an die EU.
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