Das Bereitstellen von aktuellen Daten funktioniert erfahrungsgemäß nur dann, wenn alle Beteiligten ein berechtigtes Interesse daran haben.
Vielleicht haben Sie aber auch eine Vereinbarung mit dem Dateneigentümer getroffen, dass dieser in angemessenen Abständen aktuelle Daten liefert. Dann sollten Sie auch einen entsprechenden Ansprechpartner haben, der für die Aktualisierung verantwortlich ist.
Auch wenn Sie selbst für die Aktualisierung verantwortlich sind, sollten Sie Zuständigkeiten festlegen, wer wann was aktualisieren wird.
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